Verkehrszeichen-Nr. 286-21: Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Aluminium RA2 reflektierend, Ø 600 mm, 1 Stück
Versand ab 11,66 €
Beschreibung
Das Verkehrszeichen "Eingeschränktes Haltverbot Anfang" (VZ-Nr. 286-10) kennzeichnet den Beginn einer Zone, in der das Halten nur eingeschränkt erlaubt ist. Dieses Schild ist essenziell, um den Straßenverkehr zu regulieren und die Sicherheit sowohl für Fahrzeuge als auch für Fußgänger zu gewährleisten. Material und Normen Gefertigt aus robustem Aluminium mit einer Materialstärke von 2 mm, entspricht das Schild den Anforderungen der DIN 67520. Die Oberfläche ist mit einer RA2-Reflexfolie beschichtet, die für hohe Sichtbarkeit bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen sorgt. Mit einem Durchmesser von 600 mm erfüllt es die standardisierten Maße für Verkehrszeichen. Anbringungsmöglichkeiten und geeignete Untergründe Dieses Verkehrsschild eignet sich für die Montage auf verschiedenen Untergründen: Rohrpfosten: Die Befestigung an feuerverzinkten Stahlpfosten mit einem Durchmesser von 60 mm ist üblich. Diese Pfosten können einbetoniert oder auf vorhandenen Fundamenten montiert werden. Hein Wände und Fassaden: Durch entsprechende Halterungen kann das Schild auch an Gebäudewänden oder anderen festen Strukturen angebracht werden. Einsatzbereiche Das Schild findet Anwendung sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf privaten Betriebsgeländen. Es dient dazu, Gefahren durch falsch abgestellte Fahrzeuge zu minimieren und den Verkehrsfluss zu optimieren. Zudem unterstützt es bei der Umleitung des Verkehrs und weist auf besondere Zonen hin, in denen spezifische Parkverbote gelten. Montagehinweise Für eine korrekte Aufstellung sollte das Schild in der Regel auf der rechten Seite der Fahrbahn platziert werden, gut sichtbar für herannahende Verkehrsteilnehmer. Die Montagehöhe und der Abstand zur Fahrbahn richten sich nach den geltenden Vorschriften, um eine optimale Wahrnehmung sicherzustellen. Durch die Verwendung dieses Verbotsschildes tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr bei.
