Verkehrszeichen-Nr. 267, Verbot der Einfahrt, Aluminium, Ø 400 mm, 1 Stück
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Verkehrszeichen-Nr. 267, Verbot der Einfahrt, Aluminium, Ø 400 mm, 1 Stück

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Beschreibung

Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ – Klare Regelung für sichere Verkehrsführung Hochwertiges Material für dauerhafte Stabilität Das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ (Verkehrszeichen-Nr. 267) sorgt für eine eindeutige und gut sichtbare Kennzeichnung von Verkehrswegen und Zufahrtsbereichen. Gefertigt aus robustem Aluminium bleibt das Schild auch unter anspruchsvollen Wetterbedingungen und mechanischer Beanspruchung stabil und gut lesbar. Mit einem Durchmesser von 400 mm bietet das Schild eine ausreichende Größe für eine klare Wahrnehmung aus der Ferne und trägt damit zu einer sicheren Verkehrsregelung bei. Klare Verkehrsregelung für sichere Orientierung Das Verbotsschild signalisiert eindeutig, dass die Einfahrt verboten ist, und unterstützt so die geordnete Führung von Fahrzeugen und Fußgängern. Durch die gut erkennbare Gestaltung wird das Unfallrisiko reduziert und ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet – besonders an Einfahrten, Kreuzungen und in verkehrsberuhigten Zonen. Einfache Montage und vielseitige Anwendung Das Verkehrsschild lässt sich mithilfe von passendem Zubehör wie Pfosten und Schrauben problemlos befestigen. Die leichte Bauweise aus Aluminium ermöglicht eine unkomplizierte Montage und sorgt dafür, dass das Schild auch unter wechselnden Witterungsbedingungen zuverlässig hält. Vielseitige Anwendung im Straßenverkehr und auf Betriebsgeländen Das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ eignet sich ideal für die Aufstellung im öffentlichen Straßenverkehr, auf privaten Parkplätzen und auf Betriebsgeländen. In Kombination mit weiteren Verkehrsschildern, Wegweisern und Straßenschildern sorgt es für eine sichere und strukturierte Verkehrslenkung. Mit dem Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ setzen Sie auf eine klare und normgerechte Lösung zur sicheren Führung von Fahrzeugen und Fußgängern – ideal für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr, auf Parkplätzen und auf Betriebsgeländen.