Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot, Verkehrszeichen-Nr. 286, Aluminium RA0 reflektierend, Ø 600 mm
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Verkehrszeichen: Eingeschränktes Haltverbot, Verkehrszeichen-Nr. 286, Aluminium RA0 reflektierend, Ø 600 mm

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Beschreibung

Verkehrszeichen Nr. 286 – Eingeschränktes Haltverbot Ø 600 mm, reflektierend – Für klare Regeln im Straßenverkehr Das Verkehrszeichen Nr. 286 „Eingeschränktes Haltverbot“ dient der eindeutigen Regelung von Haltezonen im öffentlichen Straßenverkehr sowie auf privaten Betriebsgeländen. Als offizielles Verbotsschild signalisiert es ein klares Verbot des Parkens für Fahrzeuge innerhalb des gekennzeichneten Bereichs – eine entscheidende Maßnahme für die Sicherheit und den reibungslosen Verkehrsfluss. Normgerechtes Verkehrszeichen nach StVO Dieses Verkehrsschild entspricht der DIN 67520 und ist gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) zugelassen. Es trägt das offiziell anerkannte Verkehrszeichen Nr. 286 und weist durch das blau-rote Zeichen auf ein eingeschränktes Haltverbot hin. Damit erfüllt es alle Anforderungen an Schilder, die im öffentlichen Verkehrsraum oder auf betrieblichen Wegen zum Einsatz kommen. Robustes Material – Aluminium mit reflektierender Folie Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit einer RA0-reflektierenden Folie, bietet das Schild eine hervorragende Sichtbarkeit – auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder in der Dunkelheit. Die reflektierende Folie sorgt dafür, dass das Verkehrszeichen von Scheinwerfern frühzeitig erkannt wird, was besonders in verkehrsintensiven Zonen für zusätzliche Sicherheit sorgt. Anbringung und geeignete Untergründe Das runde Schild mit einem Durchmesser von 600 mm ist mit Randverstärkung ausgestattet und eignet sich optimal zur Montage an Pfosten, Wänden oder Gitterzäunen. Die Aufstellung erfolgt meist mit Standardrohrpfosten und Montageschellen, kann aber je nach Einsatzgebiet auch individuell angepasst werden. Ideale Untergründe sind feste, stabile Flächen wie Beton, Metall oder Holzkonstruktionen – überall dort, wo eine klare Regelung des Verkehrs oder ein Hinweis auf ein Verbot erforderlich ist. Vielseitiger Einsatz – auch im nicht-öffentlichen Raum Ob auf Zufahrten, in Fußgängerzonen, an Ladeflächen oder auf dem Betriebsgelände – das Straßenschild ist ein zuverlässiger Wegweiser zur Vermeidung von Gefahren und zur Sicherstellung der Durchfahrt. Kombiniert mit weiteren Verkehrsschildern wie Umleitung, Fahrtrichtung oder Vorfahrt, lassen sich komplette Verkehrs- und Leitsysteme gestalten. Setzen Sie auf klare Beschilderung und regeln Sie das Parken dauerhaft und sichtbar – mit dem Verkehrszeichen Nr. 286 für eingeschränktes Haltverbot!