Gefahrensymbol: GHS05 Ätzwirkung, Folie selbstklebend, 52 x 52 mm, 5 St./Bogen
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Gefahrensymbol: GHS05 Ätzwirkung, Folie selbstklebend, 52 x 52 mm, 5 St./Bogen

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Beschreibung

Gefahrensymbol GHS05 „Ätzwirkung“ – Sicherheitskennzeichnung für gefährliche Stoffe Das Gefahrensymbol GHS05 „Ätzwirkung“ dient der klaren Kennzeichnung ätzender Stoffe gemäß GHS/CLP-Verordnung. Dieses Sicherheitszeichen weist auf Chemikalien hin, die Haut, Augen oder Materialien angreifen können. Mit diesem Gefahrenpiktogramm stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter, Besucher und Anwender vor potenziellen Gefahren gewarnt werden. Normgerechte Sicherheitskennzeichnung Der Gefahrstoffkennzeichen-Aufkleber entspricht den Anforderungen der GHS-Norm sowie den ISO- und ASR-Richtlinien für die betriebliche Sicherheit. Die deutliche Darstellung des Gefahrensymbols in Kombination mit dem standardisierten Signalwort sorgt für eine sofortige Erkennbarkeit und eine erhöhte Sicherheit in Ihrem Betrieb. Hochwertiges Material für langlebige Kennzeichnung Dieser Aufkleber besteht aus selbstklebender Folie, die sich durch ihre hohe Beständigkeit auszeichnet. Das Material ist witterungsbeständig, abriebfest und sorgt für eine dauerhafte Kennzeichnung auch unter anspruchsvollen Bedingungen. Dank der flexiblen Folie haftet das Sicherheitsschild zuverlässig auf verschiedenen Untergründen. Geeignete Untergründe und Anbringung Der selbstklebende Aufkleber kann auf einer Vielzahl von glatten, sauberen und fettfreien Oberflächen angebracht werden. Dazu gehören: - Metallflächen, z. B. an Maschinen und Anlagen - Lackierte Flächen und Kunststoffgehäuse - Glas, Türen oder Schränke in Lager- und Produktionsbereichen Die Anbringung erfolgt einfach und ohne zusätzliches Zubehör – die Schutzfolie abziehen, aufkleben und fertig! Durch die starke Klebkraft bleibt das Schild sicher haften und gewährleistet eine zuverlässige Warnung vor gefährlichen Stoffen. Nutzen Sie das Gefahrensymbol GHS05 als essenziellen Bestandteil Ihrer Sicherheitskennzeichnung, um Unfälle zu vermeiden und die Vorschriften für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu erfüllen.