Beschreibung
Der NB35 Mikrofonarm lässt sich mit der mitgelieferten Schraubzwinge an Tischplatten mit einer Stärke bis zu 50mm anschrauben. Durch die Moosgummibeschichtung der Schraubzwinge wird die Tischplatten-Oberfläche hierbei von Kratzern verschont. Der Schwenkarm ist um 360° schwenkbar und lässt sich in jeder Position komfortabel mittels eines Schraubknaufes fixieren.
Mitim Lieferumfang findet sich eine Standard Mikrofonklammer sowie einReduziergewinde von 3/8" auf 5/8", wodurch das Anbringen einerMikrofonspinne kein Problem ist
Details:
- Ideal für Podcaster, Rundfunk, Broadcasts oder Gaming
- Schraubzwinge für Tischplatten bis 50mm Stärke
- Moosgummifläche zum Schutz der Tischplatten-Oberseite
- 360 grad schwenkbar
- Abmessung der Arme: 35cm vertikal, 33 horizontal
- Positionsstabil durch 4 Zugfedern
- Schnelle und einfache Montage
- Inklusive Mikrofonklammer
- Inklusive Reduziergewinde von 3/8"auf 5/8"
- Farbe: Blau
+ keepdrum EMH019 Popschutz
Der keepdrum EMH019 Popschutz ist ein klassischer Popfilter mit doppelter Nylonmembran der sich zur Anbringung an alle gängigen Mikrofonstative eignet. Durch seinen 35cm langen Schwanenhals-Arm bietet er großen Spielraum beim positionieren des Popschutzes vor dem Mikrofon. Die doppelte Nylonmembran, mit einem Durchmesser von 15cm, sorgt für ein angemessenes Maß an Dämpfung von Zisch- und Popp-Lauten und optimiert somit Ihre Gesangsaufnahmen.
Details:
- mit elastischem Arm
- Doppelter Nylonschirm
- Anschraubbar an alle gängigen Mikrofon-Stative
- Armlänge: 35cm
- 15cm Durchmesser
Ideal für Podcaster -Rundfunk - Broadcasts oder Gaming,
Befestigung für Tischplatten bis 50mm Stärke,
Moosgummifläche zum Schutz der Tischplatten-Oberseite,
360 grad schwenkbar,
Mit Popfilter
Hersteller/EU Verantwortliche Person
Hersteller
Unternehmensname
keepdrum
Adresse
Leibnizstrasse 11, Leingarten, 74211, DE
info@keepdrum.de
Telefon
004971314057151
EU Verantwortliche Person
Unternehmensname
keepdrum
Adresse
Leibnizstrasse 11, Leingarten, 74211, DE
keepdrum@gmx.de
Telefon
004971314057151
§
