PUAG - Parlamentarisches Untersuchungsausschussgesetz
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Beschreibung
Das Untersuchungsausschussrecht Parlamentarische Untersuchungsausschüsse klären mit den Mitteln des Strafprozesses im Parlament politisch brisante Sachverhalte auf. Im Kern der Beweisaufnahme stehen Aktenanforderungen und Zeugenvernehmungen. Private - insbesondere Unternehmen und deren Vertreter:innen - werden zunehmend in das Untersuchungsausschussverfahren einbezogen. Für diese, die Ausschüsse selbst aber auch Fraktionen, Ministerien und Behörden resultiert hieraus ein erheblicher Beratungsbedarf. Das Untersuchungsausschussrecht erfordert dabei besondere Kenntnisse im Verfassungs-, Strafprozess- und Parlamentsrecht. Dies gilt vor allem mit Blick auf die - größtenteils öffentlichen - Beweiserhebungen im Untersuchungsausschuss und die Verwertung der Erkenntnisse sowie deren Bewertung im Abschlussbericht im Hinblick auf zivil- und strafrechtliche Folgeverfahren. Der Kommentar zum PUAG Der
