Beschreibung
Zuluftstutzen Konzentrische Abgasleitung Innen PP 60 mm Außen 100 mm Edelstahl 1.4301 ACHTUNG: Alle Abgasanlagen und Komponenten von Abgasanlagen unterliegen in Deutschland der Feuerungsverordnung – FeuVO und sind somit abnahmepflichtig durch den Bezirks-Schornsteinfeger. Vor Bestellung der Abgasanlage muss der zuständige Schornsteinfeger darüber informiert werden, welche Abgasanlage geplant ist. Erst nach erfolgter Freigabe durch den Bezirks-Schornsteinfegers die Abgasablage bestellen! Jegliche Beanstandungen können im Nachhinein nicht akzeptiert werden! Referenz: Zuluftstutzen, TTC Abgas Zuluftstutzen AWE, DN60/100, PP 60 mm, Edelstahl 1.4301, Abgasanlage, Feuerungsverordnung FeuVO, Schornsteinfeger, Abgasleitung, konzentrische Abgasleitung 60-05-27
